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GAP-Reform: Weinreform wird Europa helfen, verlorene Marktanteile zurückzugewinnen

Freitag 6 Juli 2007

Die Europäische Kommission hat heute Vorschläge für eine umfassende Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein angenommen. Vorausgegangen waren mehr als einjährige Beratungen mit allen Parteien über die in der Mitteilung von Juni 2006 enthaltenen Denkanstöße. Ziele sind die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger in der EU, die Rückeroberung von Märkten, das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage, eine Vereinfachung der Regeln, die Erhaltung der besten Traditionen der Weinerzeugung in der EU, die Stärkung des sozialen Gefüges in den ländlichen Gebieten sowie der Schutz der Umwelt. Kernpunkt der Reform ist ein besserer Einsatz der verfügbaren Haushaltsmittel (1,3 Mrd. EUR), die auf dem gegenwärtigen Niveau verbleiben. Nach den Vorschlägen würden alle ineffizienten Marktstützungsmaßnahmen (verschiedene Beihilfen für die Destillation, Beihilfen für die private Lagerhaltung, Ausfuhrerstattungen) vom ersten Tag an abgeschafft. Der Zusatz von Zucker zur Anreicherung von Wein würde verboten, und die Beihilfe für zur Anreicherung verwendeten Most, die eingeführt wurde, um die höheren Kosten gegenüber der Anreicherung mit Zucker auszugleichen, würde ebenfalls abgeschafft. Die Dringlichkeitsdestillation würde durch zwei aus den nationalen Finanzrahmen finanzierte Maßnahmen für das Krisenmanagement ersetzt. Die Mittel zur Absatzförderung für EU-Weine, insbesondere auf Drittlandsmärkten, würden erheblich aufgestockt. Die Pflanzbeschränkungen würden für eine Übergangszeit von fünf Jahren weiter gelten, und nicht wettbewerbsfähige Erzeuger würden mit einer attraktiven finanziellen Unterstützung aus dem Sektor ausscheiden können. Nach 2013 würden die Pflanzbeschränkungen aufgehoben, damit wettbewerbsfähige Erzeuger, die ihre Erzeugung ausweiten wollen, dies tun können. Die Etikettierungsvorschriften würden vereinfacht, bestimmte von allen Erzeugerländern im Rahmen der Internationalen Organisation für Rebe und Wein akzeptierte Weinbereitungsverfahren würden von der EU angenommen und der Qualitätspolitik würde ein Konzept des geografischen Ursprungs zugrunde gelegt. Den Mitgliedstaaten würden ein nationaler Finanzrahmen und eine Palette von Maßnahmen geboten, damit sie die Maßnahmen treffen können, die auf die Gegebenheiten vor Ort am besten zugeschnitten sind. Mehr Gelder würden in die Entwicklung des ländlichen Raums fließen, um Maßnahmen wie z.B. die Förderung der Niederlassung von Jungweinbauern und den Umweltschutz zu finanzieren.

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