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Europäischen Union: Regeln Verwendung Verkehrsbezeichnung „Kalbfleisch“

Mittwoch 20 Juni 2007

Agrarrat: Einigung über klarere Regeln für die Verwendung der Verkehrsbezeichnung „Kalbfleisch“.

Die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union haben sich heute darauf geeinigt, die Bedingungen für die Vermarktung des Fleischs von Rindern bis zum Alter von zwölf Monaten klarer zu regeln. Nach den neuen Bestimmungen sind für dieses Fleisch in den einzelnen Mitgliedstaaten feststehende Verkehrsbezeichnungen zu verwenden und muss die Alterskategorie, der die Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung angehören, angegeben werden. Ziel ist es, die Markttransparenz zu verbessern und die Verbraucher klar erkennen zu lassen, was sie kaufen. Diese Änderung erfolgt im Anschluss an lange Beratungen mit allen interessierten Parteien, darunter eine Internetkonsultation, bei der die Verbraucher befragt wurden, was sie unter dem Begriff „Kalbfleisch" verstehen. Sie trägt dem Wunsch des Handels und der Mitgliedstaaten nach klareren Bestimmungen Rechnung, die die unterschiedlichen Erzeugungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Die Verordnung wird zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarktes und zur besseren Information der Verbraucher führen.

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