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Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: EU bietet Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum uneingeschränkten Marktzugang

Freitag 6 April 2007

Die EU hat heute allen Regionen Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums im Rahmen der Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) angeboten, die noch verbleibenden Einfuhrzölle und -kontingente abzuschaffen. Das Angebot erstreckt sich auf alle Produkte, darunter auch landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Rindfleisch, Milchprodukte, Getreide sowie alle Obst- und Gemüsesorten. Es soll gelten, sobald das WPA unterzeichnet ist, allerdings mit einer Übergangsphase für Reis und Zucker. Einzige Ausnahme wäre Südafrika, in seinem Fall wird die EU auf eine Reihe global wettbewerbsfähiger Produkte weiterhin Einfuhrzölle erheben.

Die angebotene Regelung würde für alle Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP-Staaten) Folgendes bewirken:
  • Beseitigung aller Zölle und Einfuhrkontingente.
  • Gleicher uneingeschränkter Zugang zum EU-Markt wie ihn die am wenigsten entwickelten Länder im Rahmen des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs nach der „Alles außer Waffen“-Regelung der EU genießen. Das heißt, für alle AKP-Staaten würden dieselben Marktzugangsbedingungen gelten; das würde AKP-Nachbarstaaten zur Zusammenarbeit animieren und beim Aufbau regionaler Märkte und Lieferketten helfen, was den Anliegen der Agrarexporteure in Ländern wie Kenia oder Ghana entgegenkäme.
  • Keine Verpflichtung zur Marktöffnung im gleichen Umfang. Die WPA sind keine Freihandelsabkommen im klassischen Sinn. Die WTO-Vorschriften lassen eine gewissen Flexibilität zu; danach müssen die AKP-Staaten zwar den Marktzugang einräumen, das kann aber schrittweise über viele Jahre hinweg geschehen. Die AKP-Länder hätten auch weiterhin das Recht, sensible Produkte zu schützen, bei denen die Abschaffung der Einfuhrzölle lokale Erzeuger in ihrer Existenz bedrohen könnte.
  • Uneingeschränkte Gültigkeit ab dem ersten Tag - angestrebt wird der 1. Januar 2008 – abgesehen von der Übergangsfrist für Reis und Zucker. Die Übergangsfristen für Reis und Zucker würden die Vereinbarkeit mit den EU-Marktreformen sicherstellen und Stabilität gewährleisten; damit würden sowohl die Interessen der EU-Hersteller als auch der AKP-Erzeuger geschützt, die diese Märkte beliefern.

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