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Verordnung zur Förderung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft in Europa

Mittwoch 20 Juni 2007

Ökologischer Landbau: Neue Verordnung zur Förderung der weiteren Entwicklung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft in Europa.

Die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union haben heute eine politische Einigung über eine neue Verordnung über den ökologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse erzielt, die für Landwirte und Verbraucher eine Vereinfachung bedeutet. Die neuen Bestimmungen umfassen eine Reihe von Zielen, Grundsätzen und Grundregeln für die ökologische Erzeugung, eine neue permanente Einfuhrregelung sowie eine kohärentere Kontrollregelung. Die Verwendung des EU-Logos für ökologische Erzeugung ist obligatorisch, doch kann dieses durch einzelstaatliche oder private Logos ergänzt werden. Zur Information der Verbraucher muss angegeben werden, woher die Erzeugnisse stammen. Das Öko-Logo darf nur angebracht werden, wenn mindestens 95 % der Zutaten ökologischen Ursprungs sind. Allerdings können auch bei nichtökologischen Erzeugnissen Zutaten ökologischen Ursprungs angegeben werden, dies jedoch ausschließlich auf der Zutatenliste. Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen bleibt verboten. Es wird nun klargestellt, dass die auf 0,9 % festgesetzte allgemeine Obergrenze für das unbeabsichtigte Vorhandensein von zugelassenen GVO auch für ökologische Erzeugnisse gilt. Das Verzeichnis der für den ökologischen Landbau zugelassenen Stoffe bleibt unverändert. Mit den neuen Bestimmungen wird auch die Basis für die Aufnahme von Regeln für ökologische Aquakultur, Wein, Seetang und Hefen geschaffen. In einem zweiten Schritt werden im Rahmen dieser Überarbeitung, aufbauend auf dieser neuen Regelung, die bestehenden strikten Durchführungsbestimmungen von der alten auf die neue Verordnung übertragen.

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