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Nanosilber gehört nicht in Lebensmittel, Textilien und Kosmetika

jueves 10 junio 2010

BfR rät derzeit von nanoskaligem Silber in verbrauchernahen Produkten ab

Die antimikrobiellen Eigenschaften von Silberionen machen sich Hersteller von verbrauchernahen Produkten seit langem zunutze. Neuerdings werden auch Silberpartikel in Nanogröße eingesetzt. So sollen zum Beispiel die mit Nanosilber beschichteten Oberflächen in Kühlschränken das Wachstum von Keimen verhindern, und in Sportsocken soll es die Geruchsbildung vermeiden. Ob von Nanosilber ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher ausgeht, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen. „Solange wir mögliche gesundheitliche Risiken nicht sicher ausschließen können, empfehlen wir Herstellern, auf Nanosilber in verbrauchernahen Produkten zu verzichten“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Silber und Silberverbindungen setzen Silberionen frei, die das Wachstum von Keimen hemmen können. Sie werden daher zum Beispiel in kosmetischen Mitteln, Textilien und in Haushaltsgeräten verwendet. Außerdem ist Silber als Farbstoff für Lebensmittel (E174) zugelassen.

In jüngster Zeit wird von Herstellern von verbrauchernahen Produkten zunehmend Silber auch in Form von Nanopartikeln eingesetzt. Unter Nanopartikeln werden Teilchen mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometern verstanden. Nanopartikel haben andere physikalische Eigenschaften als größere Teilchen des gleichen Stoffes. Diese besonderen Eigenschaften machen sie für unterschiedliche Einsatzbereiche interessant. Dabei ist nicht abschließend geklärt, ob sich ihre toxikologischen Eigenschaften ändern und sie möglicherweise zum Gesundheitsrisiko für Verbraucher werden können.

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