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Gericht: Auf Sauerstoffhochdruckbehandlung von unverpacktem Frischfleisch muss hingewiesen werden

jueves 16 septiembre 2010

Lüneburg (OVG) – Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 9. September 2010 – 13 LA 28/09 – entschieden, dass unverpacktes Frischfleisch, das zur Stabilisierung der roten Fleischfarbe einer Sauerstoffhochdruckbehandlung unterzogen wurde, im Lebensmitteleinzelhandel in der Frischfleischtheke nicht ohne einen Hinweis auf diese Behandlung angeboten werden darf.

Verbrauchern ist bei Frischfleisch, das in Fertigpackungen angeboten wird, der auf der Verpackung angebrachte Hinweis “unter Schutzatmosphäre verpackt” bekannt. Die verwendeten Gasgemische der Schutzatmosphäre weisen nicht unerhebliche Unterschiede auf. In der öffentlichen Diskussion war vor kurzem die Verwendung von Sauerstoff, der nicht zu einer Verlängerung der Haltbarkeit führt, sondern einem “Vergrauen” des Fleischs entgegenwirkt; eine kräftige rote Fleischfarbe bleibt so länger erhalten.

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